Der Bundesrat verkauft das Abkommenspaket Schweiz-EU als Bilaterale III – als blosse Konsolidierung des Bewährten. Das Rechtsgutachten von Prof. Paul Richli im Auftrag des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern widerlegt diese Darstellung auf 121 Seiten. Sein Befund: Es handelt sich nicht um bilaterale Abkommen, sondern um Integrationsabkommen I – eine faktische Teilintegration in die EU.
Konkret heisst das: Unser Parlament verliert in weiten Bereichen die Fähigkeit, eigenständig Gesetze zu erlassen. Diese Kompetenz wandert an das Europäische Parlament und den EU-Rat. Der Bundesrat verliert seine Verordnungskompetenz – künftig bestimmt die EU-Kommission. Das Vernehmlassungsverfahren, über das Kantone, Wirtschaftsverbände und Bürger heute zu geplanten Gesetzen Stellung nehmen, entfällt vollständig. Unser Bundesgericht wird an die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs in Luxemburg gebunden. Das ist keine Konsolidierung. Das ist eine Entmachtung unserer Institutionen.
Der zentrale Befund des Gutachtens wiegt schwer: Die Schweiz tritt mit diesem Paket mehr Kompetenzen an die EU ab, als sie dies bei einem Vollbeitritt tun müsste. EU-Mitgliedstaaten sitzen im Rat und entscheiden direkt über neue Gesetze mit. Die Schweiz erhält ein sogenanntes «Decision Shaping» – ein Anhörungsrecht ohne Stimmrecht. Faktisch wirkungslos. Selbst kleinere EU-Staaten wie Österreich bringen gegen den Willen Deutschlands oder Frankreichs kaum etwas durch. Die Schweiz steht nicht einmal am Tisch.
Auch das Stimmrecht der Schweizer Bevölkerung wird systematisch ausgehöhlt. Lehnt die Schweiz einen neuen EU-Rechtsakt ab, kann Brüssel Vergeltungsmassnahmen in irgendeinem anderen Abkommen treffen – unberechenbar und ohne klares Preisschild. Das baut eine systemische
Drohkulisse gegen jede demokratische Ablehnung auf. Die vielgepriesene Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit verlangt den Nachweis, dass Probleme allein wegen des Abkommens entstanden sind. Wirtschaftliche oder soziale Probleme haben nie nur eine Ursache. Diese Klausel ist Papier ohne Wirkung.
Dieses Paket ist kein bilateraler Weg. Es ist eine schleichende Integration ohne Mitsprache, ohne Vernehmlassung, ohne echtes Vetorecht. Wer die direkte Demokratie und die Souveränität der Schweiz ernst nimmt, verlangt mindestens eine Abstimmung mit Volks- und Ständemehr.
