0,50 Prozent. So tief lag die Leerwohnungsziffer im Kanton Schwyz am 1. Juni 2026. Im ganzen Kanton standen 422 Wohnungen leer, 2018 waren es noch 1’120. Zum Vergleich: Luzern kommt auf 0,70 Prozent, Solothurn auf 1,91 Prozent, der Schweizer Schnitt liegt bei 0,93 Prozent. In dieser Lage hält der Kantonsrat an einer Sondersteuer fest, die jeden Liegenschaftsverkauf von Unternehmen zusätzlich verteuert. Am 21. Oktober lehnte er meine Motion, die eine Modernisierung der Grundstückgewinnsteuer fordert, ab.
Es geht um die Grundstückgewinnsteuer. Schwyz erhebt sie auch bei Firmen als eigene Steuer neben der Gewinnsteuer. 16 Kantone und der Bund, darunter Zug, Luzern und St. Gallen, besteuern Liegenschaftsgewinne von Unternehmen als ordentlichen Gewinn. Genau das verlangte die Motion. Für Privatpersonen hätte sich nichts geändert.
Die Zahlen lieferte der Regierungsrat in seiner ablehnenden Antwort selbst. 2025 brachten Verkäufe von Geschäftsliegenschaften 38,6 Millionen Franken Grundstückgewinnsteuer. Als ordentlicher Gewinn besteuert, wären es 11,9 Millionen gewesen. Die Sondersteuer sei «im Allgemeinen höher als die Einkommens- und Gewinnsteuer», hält er fest. Dazu kommt ein Zuschlag für kurze Besitzesdauer: 40 Prozent unter einem Jahr, 30 Prozent unter zwei, 20 Prozent unter drei Jahren. Rund die Hälfte aller Erträge stammt laut Regierungsrat von Firmen, die innert fünf Jahren verkaufen.
Der Regierungsrat nennt das Spekulationsbekämpfung. Den gleichen Zuschlag zahlt aber auch, wer Land kauft, überbaut und die Wohnungen verkauft. Wer früh verkauft, zahlt bis zu 40 Prozent mehr. Wer wartet, zahlt weniger. Also wird gewartet. Bei der ordentlichen Gewinnsteuer spielt die Haltedauer keine Rolle. Bei 0,50 Prozent Leerstand ist jede Bremse beim Umschlag von Bauland eine zu viel.
Sein eigentliches Argument nannte der Regierungsrat ebenfalls. Die Steuer verfolge eine «fiskalische Zielsetzung». Unter dem Strich wies er 26,7 Millionen Franken Mindereinnahmen aus, ab 2026 erwartet er Defizite. Das ist ehrlich. Ein Loch in der Staatskasse rechtfertigt aber keine Sondersteuer, die das Bauen verteuert. Defizite löst man auf der Ausgabenseite.
Ich bin enttäuscht. Ausgerechnet der Kanton, der sich seiner tiefen Steuern rühmt, hält an einer Sondersteuer fest, die mehr als dreimal so viel einbringt wie die ordentliche Gewinnsteuer. Wer mehr Wohnungen will, nimmt dem Bauen diese Last weg.
